AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Cevio e.U., österreichisches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Cevio (Tobias Sonnleitner, Stadlergasse 9a/3, 1130 Wien, Österreich; im Folgenden Auftragnehmer) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden Auftraggeber) in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Discord-Bot-Entwicklung, Grafikdesign und sonstige digitale Dienstleistungen.

Die AGB gelten für alle laufenden und künftigen Verträge, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Hinweis: Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gehen diesen AGB stets vor.

02

Vertragsschluss

2.1 Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen (z. B. Anzahlung, Freigabe eines Briefings).

2.2 Angebote

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Angebot gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber es innerhalb der im Angebot genannten Frist (oder, sofern keine Frist genannt ist, innerhalb von 14 Tagen) bestätigt.

2.3 Elektronische Kommunikation

Die Parteien anerkennen die Rechtsgültigkeit elektronischer Kommunikation (E-Mail, Kontaktformulare). Auftragsbestätigungen, Freigaben und Änderungswünsche per E-Mail gelten als schriftliche Erklärungen.

03

Leistungsumfang

3.1 Vertragsgrundlage

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3.2 Änderungen und Erweiterungen

Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert zu verrechnen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben davon unberührt.

3.3 Liefertermine

Vom Auftragnehmer genannte Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers (siehe Punkt 04) verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

04

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Wichtig: Die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers ist wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.

4.1 Beistellung von Inhalten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Briefings) rechtzeitig und in verwertbarer Form bereitzustellen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit dieser Inhalte zu prüfen.

4.2 Bild- und Urheberrecht

Der Auftraggeber sichert zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten (insbesondere Bilder, Texte, Logos, Marken) zu verfügen und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter aus Urheberrechts-, Marken- oder sonstigen Schutzrechtsverletzungen schad- und klaglos.

4.3 Zugänge und technische Voraussetzungen

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Zugänge (Hosting, CMS, FTP, Domain-Anbieter, E-Mail-Konten) rechtzeitig bereit. Verzögerungen durch fehlende oder unvollständige Zugänge gehen zulasten des Auftraggebers.

4.4 Freigaben

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zwischenergebnisse und Entwürfe innerhalb angemessener Frist (in der Regel 7 Arbeitstage) zu prüfen und freizugeben oder konkrete Änderungswünsche bekannt zu geben. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung, gelten die vorgelegten Ergebnisse als genehmigt.

4.5 Verzug durch fehlende Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die vereinbarten Liefer- und Fertigstellungsfristen entsprechend. Der Auftragnehmer haftet nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Schäden. Bei anhaltend fehlender Mitwirkung trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

05

Honorar & Zahlung

5.1 Preise

Das Entgelt richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (EUR). Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

5.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Projektarbeiten folgende Zahlungsstruktur zu vereinbaren:

Anzahlung
35 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung
Schlusszahlung
65 % bei Fertigstellung und Übergabe/Abnahme des Projekts

Wir akzeptieren Stripe, PayPal oder SEPA-Überweisung auf unser österreichisches Bankkonto.

5.3 Zahlungsverzug

Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 14 Tagen erhält der Auftraggeber eine schriftliche Mahnung. Mit Zugang der Mahnung beginnt eine Nachfrist von 14 Tagen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank p.a. (§ 456 UGB für Unternehmer, § 1000 ABGB für Verbraucher: 4 % p.a.) sowie eine Mahnpauschale von €40,00 gemäß § 458 UGB zu verrechnen. Bleibt die Zahlung nach Ablauf der Nachfrist offen, behält sich der Auftragnehmer rechtliche Schritte vor.

5.4 Leistungssperre bei Nichtzahlung

Mit Zugang der Mahnung gemäß Punkt 5.3 ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen (Hosting, Wartung, Support, Zugänge) unverzüglich vorübergehend einzustellen, bis die offenen Forderungen vollständig beglichen sind.

5.5 Aufrechnung

Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

06

Nutzungsrechte

6.1 Rechteübertragung

Sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Werken (Design, Code, Grafiken, Texte) gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts auf den Auftraggeber über. Bis dahin verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

6.2 Umfang der Nutzungsrechte

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich definierten Zweck. Die Weitergabe an Dritte, der Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

6.3 Referenzrecht

Der Auftragnehmer darf abgeschlossene Projekte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers als Referenz auf seiner Website, in seinem Portfolio und in sozialen Medien verwenden. Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden ohne vorherige Absprache nicht offengelegt.

6.4 Quellcode

Die Herausgabe des Quellcodes ist nur geschuldet, wenn dies im Angebot oder im individuellen Werkvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls erhält der Auftraggeber die kompilierten oder deployten Endprodukte.

6.5 Open-Source-Komponenten

Werden bei der Erstellung Open-Source-Bibliotheken oder -Frameworks eingesetzt, unterliegen diese den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber auf Anfrage über die verwendeten Komponenten und deren Lizenzen.

07

Haftung

7.1 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist jedenfalls mit der Höhe des vereinbarten Auftragswerts begrenzt. Folgeschäden, entgangener Gewinn und Vermögensschäden sind von der Haftung ausgenommen.

7.2 Inhalte des Auftraggebers

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Daten), insbesondere in urheber-, marken-, persönlichkeits- oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer diesbezüglich hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos.

7.3 Keine SEO-Garantie

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Suchmaschinen-Rankings (z. B. Google). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird als Beratungs- und Optimierungsleistung ohne Erfolgsgarantie hinsichtlich Ranking, Traffic oder Conversion-Raten erbracht.

7.4 Externe Dienste und Dritte

Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verfügbarkeit, Funktionalität oder Datensicherheit externer Dienste (z. B. Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, CDN-Dienste, API-Anbieter, Zahlungsdienstleister), auch wenn er deren Einsatz empfohlen oder konfiguriert hat.

7.5 Verfügbarkeit

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine 100%ige Verfügbarkeit der erstellten Websites, Anwendungen oder Dienste. Kurzzeitige Ausfälle durch Wartung, Serverstörungen oder höhere Gewalt begründen keine Haftungsansprüche.

08

Gewährleistung

8.1 Mängelrüge

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Leistungen unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 14 Arbeitstagen schriftlich (E-Mail genügt) zu rügen. Nicht innerhalb dieser Frist gerügte Mängel gelten als genehmigt. Die Abnahme erfolgt auch durch die Schlusszahlung des Auftraggebers oder die produktive Nutzung des Werks.

8.2 Verbesserung

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Dem Auftragnehmer stehen mindestens zwei Verbesserungsversuche zu, bevor weitere Ansprüche geltend gemacht werden können.

8.3 Ausschlüsse

Von der Gewährleistung ausgenommen sind:

  • Mängel durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter
  • Mängel, die auf fehlerhafte oder verspätet gelieferte Inhalte zurückzuführen sind
  • Funktionseinschränkungen durch Browser-Updates, Betriebssystemänderungen oder Updates externer Dienste
  • Darstellungsabweichungen in unterschiedlichen Browsern, sofern keine spezifische Browserkompatibilität vereinbart wurde

8.4 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher im Sinne des KSchG 24 Monate ab Übergabe und für Unternehmer (B2B) 6 Monate ab Übergabe, sofern nicht zwingend gesetzlich eine längere Frist gilt.

09

Vertragsdauer & Kündigung

9.1 Projektverträge

Projektverträge (einmalige Leistungen wie Website-Erstellung, Design) enden mit vollständiger Lieferung und Bezahlung der vereinbarten Leistung.

9.2 Dauerverträge, Agenturleistungen

Dauerverträge über Agenturleistungen (z. B. Wartung, Support) werden monatlich oder jährlich abgeschlossen. Die Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich per E-Mail zu senden an contact@cevio.at. Der Vertrag läuft bis zum Ende der bezahlten Laufzeit weiter.

Vertragsart
Monatlich oder jährlich
Kündigungsfrist
1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit
Kündigungsform
Schriftlich per E-Mail an contact@cevio.at
Vertragsende
Ende der bezahlten Laufzeit

9.3 SaaS-Leistungen & Abonnements

Bei SaaS-Produkten und Bot-Diensten (z. B. Steam Hour Idler, Discord-Bots) erfolgen Verwaltung und Kündigung direkt über den jeweiligen Zahlungsdienstleister (Stripe). Der Zugang endet automatisch mit Ablauf des bezahlten Zeitraums. Eine gesonderte Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer ist nicht erforderlich.

Verwaltung
Direkt über den Zahlungsanbieter (Stripe)
Zugangsende
Automatisch mit Ablauf der bezahlten Periode
Kündigung
Keine separate Kündigung erforderlich

9.4 Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die andere Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt
  • über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
  • der Auftraggeber trotz Mahnung mehr als 30 Tage in Zahlungsverzug ist

9.5 Folgen der Kündigung

Kündigt der Auftraggeber vor Projektabschluss, sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vollständig zu vergüten. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht rückerstattet, soweit entsprechende Leistungen erbracht wurden.

10

Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält (z. B. Zugangsdaten, Kundendaten auf Websites), werden diese vertraulich behandelt und ausschließlich zur Leistungserbringung verwendet.

Sofern eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.

10.4 E-Mail-Kommunikation & Newsletter

Auf der Website des Auftragnehmers können Pop-ups oder Formulare zur Anmeldung für E-Mail-Benachrichtigungen und Newsletter angezeigt werden. Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung (Opt-in) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, entweder über den Abmeldelink in jeder E-Mail oder durch Mitteilung an contact@cevio.at. Erhobene E-Mail-Adressen werden ausschließlich für den genannten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Datenschutzerklärung
/privacy
Datenschutz-Kontakt
contact@cevio.at
11

Besondere Bestimmungen für Bot-Dienste

Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den übrigen AGB für alle Discord-Bot-Leistungen und vergleichbaren automatisierten Systeme, die der Auftragnehmer im Abonnement bereitstellt.

11.1 Nutzungsrecht auf Abonnementbasis

Das Recht zur Nutzung eines Bots besteht ausschließlich für die Dauer des aktiven, bezahlten Abonnements. Mit Beendigung des Abonnements, gleich aus welchem Grund, erlischt das Nutzungsrecht automatisch und der Bot wird vom jeweiligen Server entfernt oder dort deaktiviert. Eine Reaktivierung ist jederzeit durch ein neues Abonnement möglich.

11.2 Einbehalt des Quellcodes

Der gesamte Quellcode des Bots verbleibt ausschließlich beim Auftragnehmer. Eine Übergabe, Offenlegung oder Lizenzierung des Quellcodes an den Auftraggeber erfolgt nicht. Der Auftraggeber erhält lediglich das Recht, den Bot im Rahmen des Abonnements bestimmungsgemäß zu nutzen.

11.3 Berechtigungen & Transparenz

Der Bot wird standardmäßig ausschließlich mit jenen Berechtigungen betrieben, die für die vereinbarten Funktionen technisch erforderlich sind (Prinzip der geringstmöglichen Rechte). Der Auftragnehmer sichert zu, dass der Bot keine versteckten, undokumentierten oder schädlichen Funktionen enthält. Auf Anfrage informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die benötigten Berechtigungen und deren Zweck.

Hinweis: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Bot die erforderlichen Berechtigungen auf seinem Discord-Server einzuräumen. Funktionseinschränkungen durch fehlende oder entzogene Berechtigungen stellen keinen Mangel dar.

11.4 Verfügbarkeit & Wartung

Der Auftragnehmer ist um eine hohe Verfügbarkeit der Bot-Dienste bemüht, garantiert jedoch keinen unterbrechungsfreien Betrieb. Insbesondere Ausfälle durch Wartungsarbeiten, Discord-API-Updates, Störungen Dritter oder höhere Gewalt begründen keine Haftungsansprüche. Über geplante Wartungen informiert der Auftragnehmer nach Möglichkeit im Voraus.

11.5 Werbepartnerschaften & Rabattvereinbarungen

Im Einzelfall kann zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine Werbepartnerschaft vereinbart werden, bei der der Auftraggeber im Gegenzug für die Bewerbung des Auftragnehmers (z. B. Erwähnung auf dem Discord-Server, in Streams oder auf Social-Media-Kanälen) einen Rabatt von bis zu 100 % auf das monatliche Entgelt erhält.

Solche Werbepartnerschaften bedürfen keiner besonderen Form, werden jedoch in der Rechnungslegung dokumentiert (Rechnung mit entsprechendem Rabatthinweis). Es gelten folgende Bestimmungen:

Grundlage
Individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien
Dokumentation
Rechnung mit entsprechendem Rabattvermerk (bis zu 100 %)
Widerruf
Jederzeit durch beide Parteien; Bot läuft bis zum Ende der bezahlten Periode weiter
Nach Beendigung
Regulärer Preis wird fällig; eine Kündigung des Abonnements bleibt möglich

Auch bei einer Werbepartnerschaft mit vollem Rabatt handelt es sich um ein reguläres Vertragsverhältnis. Alle übrigen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere Nutzungsrechte, Haftung und Kündigung, gelten uneingeschränkt.

12

Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (IPRG).

12.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich, zuständig. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt jene wirksame und durchsetzbare Bestimmung, deren Wirkung dem wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.

12.4 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Die elektronische Form (E-Mail) gilt ebenfalls als Schriftform.

12.5 Abtretung

Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte übertragen.

12.6 Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 7. Mai 2026